Hygienekonzept
gem. Coronaschutzverordnung – (CoronaSchVO) NRW in der
vom 07.01.2021 gültigen Fassung.
Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.
Besichtigungstermine
- Besichtigungstermine mit max. 2 Personen eines Haushaltes
sind möglich
- Das Tragen eines Mund- Nasenschutzes ist Pflicht
- Der Mindestabstand muss eingehalten werden
- Alle Türen werden vor der Besichtigung geöffnet
- Desinfektionsmaterial wird bereit gestellt
- Eine regelmäßige Lüftung der Räume wird sichergestellt
Bürotermine/ Termine bei Kunden
- Es wird die 10m²- Regel pro Person eingehalten
- Das Tragen eines Mund- Nasenschutzes ist Pflicht
- Der Mindestabstand muss eingehalten werden
- Desinfektionsmaterial wird bereit gestellt
- Eine regelmäßige Lüftung der Räume wird sichergestellt